Welche Schalenstärken in Abhängigkeit der Betonüberdeckung sind notwendig?
Gem. ETA-15/0224, Kappema Doppelwand, sind Schalenstärken ab 45 mm zulässig. Den vollen Wert für den Auszug kann bei einer Schalenstärke > 55 mm angesetzt werden.
Da die Bewehrungslage jedoch in keinem Zusammenhang mit der KAP-Stahl-Welle steht sind Schalenstärken > 55 mm nur dann erforderlich, wenn die Bewehrungsstäbe in den Schalen nicht mehr mit Beton überdeckt werden können und somit nicht lagesicher sind.
Bei einer Betonüberdeckung von 35 mm (Außenbauteil), Längsbewehrung d=10 mm und Querbewehrung d= 8 mm ist eine Schalenstärke von 55 mm ausreichend. Die KAP-Stahl-Welle muß in diesem Fall so angeordnet werden, dass diese im Zwischenraum, zwischen den Bewehrungsstäben oder lediglich über der unteren Bewehrungslage steht. Bei der Verwendung von Gitterträgern ist hier von einer Schalenstärke von min. 76 mm auszugehen, sofern die Querbewehrung nicht in die Gitterträger eingefädelt wird. In diesem Fall sind immerhin noch min. 58 mm notwendig.
Sollten höhere Betondeckungen benötigt werden, so können alle KAP-Stahl-Wellen auch mit anderen Abständen von der Welle zum Stickende hergestellt werden. |